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   VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217   

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VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217 (https://dejure.org/2014,10396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2014 - 16a D 12.1217 (https://dejure.org/2014,10396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2014 - 16a D 12.1217 (https://dejure.org/2014,10396)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Beamte, die durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren haben, sind gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - juris Rn. 53).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 16).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 17).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust i.S.v. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnis nicht wieder gutzumachen (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris 18).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum andern nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris 13).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris 20).

    Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 15).

    Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und "bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris 14).

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974

    Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 19.8.2010 - 2 C 13/10 - juris), dem sich der Senat anschließt (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - juris Rn. 48), hat diese gesetzlichen Vorgaben dahingehend konkretisiert, dass ein außerdienstliches Fehlverhalten, das einen Bezug zur Dienstausübung aufweist, regelmäßig ein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis auslöst, wenn es sich dabei um eine Straftat handelt, deren gesetzlicher Strafrahmen - wie hier bei der "einfachen" Beleidigung - zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr reicht, und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht gering wiegt.

    Beamte, die durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren haben, sind gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - juris Rn. 53).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden muss es nicht gekommen sein (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris; BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 2 B 29/10 - juris).

    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 am 1. April 2009 für den Beamten kein materiell-rechtlich günstigeres Recht ergibt (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris; BayVGH, U.v. 15.12.2010 - 16a D 09.2858 - juris).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    In schweren Fällen innerdienstlicher (sexueller) Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend eingebüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert ist, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (BVerwG, U.v. 29.7.2010, 2 A 4.09 - juris Rn. 199; BayVGH, U.v. 13.7.2011, 16a D 10.565 - juris Rn. 64).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Der Senat hat den Kürzungsbruchteil der Ruhegehaltskürzung entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend: U.v. 21.3.2001 - 1 D 29.00 - BVerwGE 114, 88 - juris Rn. 20) auf 1/10 festgesetzt.
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 AV 4.09

    Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDG;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Vor allem weibliche Bedienstete müssen im Dienst vor sexuellen Belästigungen seitens ihrer Vorgesetzten und Kollegen sicher sein (BVerwG, B.v. 16.7.2009 - 2 AV 4/09 - juris).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Zunächst ist festzustellen, dass zwischen den Verfehlungen kein zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2004 - 1 D 18/03 - ZBR 2005, 91 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 7.00

    Materielles Disziplinarrecht; Bundesbahnsekretär

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Denn die Ereignisse 1976 einerseits und die Vorkommnisse andererseits bilden nach der Lebensauffassung jeweils eine Einheit und ihre Behandlung in getrennten Verfahren ist eine natürliche Aufspaltung nicht zusammengehörender Geschehen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2011 - 1 D 7/00 - BVerwGE 114, 50 - juris Rn. 17 zur Sachverhaltsidentität bei strafrechtlicher Entscheidung).
  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Wiegt das Dienstvergehen schwer, kann das Persönlichkeitsbild des Beamten nur ausnahmsweise die Disziplinarmaßnahme noch im Sinne einer Milderung beeinflussen (BVerwG, B.v. 15.4.2009 - 2 B 1/09 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 10.12.1991 - 1 D 26.91

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Verselbstständigung mehrerer Pflichtverletzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217
    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen mehreren Pflichtverletzungen ist immer dann gegeben und somit eine isolierte Betrachtung nicht zulässig, wenn eine bestimmte Neigung des Beamten, eine gewisse Charaktereigenschaft, gemeinsame innere Wurzel für sein Fehlverhalten bei den zu beurteilenden Pflichtverletzungen ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1991 - 1 D 26/91 - NVwZ-RR 1992, 571 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 10.565

    Finanzbeamter (A 12); sexuelle Belästigungen von Kolleginnen; Zurückstufung um

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 470/55
  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung;

  • BVerwG, 24.10.2006 - 1 DB 6.06

    Postbeamter des mittleren Dienstes; förmliches Disziplinarverfahren; Einbehaltung

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.1815

    Disziplinarrecht; Oberstudienrätin (BesGr. A 14); außerdienstliches

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858

    Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500

  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53
  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

    In ähnlichen Fällen sei nur auf eine Bezügekürzung, etwa bei sexueller Belästigung durch einen vorgesetzten Soldaten (BVerwG, Urt. v. 1. März 2007 - 2 WD 4.06 -), oder sonst bei sexualbezogener Beleidigung mangels Dienstbezugs auf Zurückstufung erkannt worden (BayVGH, Urt. v. 9. April 2014 - 16a D 12.1217 -).
  • BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21

    1. Die Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen

    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen mehreren Pflichtverletzungen ist immer dann gegeben und folglich eine isolierte Betrachtung nicht zulässig, wenn eine bestimmte Neigung des Beamten, eine gewisse Charaktereigenschaft, gemeinsame innere Wurzel für sein Fehlverhalten bei den zu beurteilenden Pflichtverletzungen ursächlich ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1991 - 1 D 26.91 - NVwZ-RR 1992, 571 = juris Rn. 32; Beschluss vom 11. Februar 2000 - 1 DB 20.99 - BVerwGE 111, 54 ; VGH München, Urteil vom 9. April 2014 - 16a D 12.1217 - juris Rn. 106; OVG Magdeburg, Urteil vom 15. Juli 2021 - 10 L 4/19 - juris Rn. 67).
  • VG Regensburg, 05.08.2019 - RO 10A DK 18.1743

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller Nötigung einer

    Soweit sich der Beklagte auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. April 2014 (Az. 16a D 12.1217) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Fall trotz durchaus erheblicher sexueller Handlungen nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist.
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